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Die DFV Deutsche Familienversicherung AG ersetzt Ihnen alle zerstörten Gegenstände zum Neuwert, wenn die Beschädigungen auf folgende Ereignisse zurückzuführen sind: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Einbruch, Diebstahl, Beraubung oder der Versuch einer solchen Tat, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel.
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